3min für Unterwegs

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Lass dir den Link zu App und zum mobilen Portal ganz einfach auf dein Handy schicken, oder schicke sie deinen Freunden.

Hol dir die Webserien von 3min auf dein Smartphone.
Langeweile an der Bushaltestelle? 3min bietet dir eine Vielzahl an Webserien, Webdokus und Clips aus den Kategorien Musik, Games, Lifestyle, Comedy und Sport in erstklassiger Qualität. Und das absolut kostenlos!

 

 

IPAD APP / IPHONE APP

Für iPad- und iPhone-Anwender gibt es die praktische 3min App im App Store. Die App wurde übrigens für den deutschen Mulitmedia Award (DMMA) 2009 nominiert. Sie ist natürlich kostenlos und läuft auch auf dem iPod Touch. Hier der Link:
http://itunes.apple.com/de/app/3min/id306496961?mt=8

 

ANDROID APP

Nutzer von Android Handys können die 3min App aus dem Android Marketplace herunterladen (Link geht nur vom Android-Handy). Hierzu einfach im Marketplace nach 3min suchen oder mit dem Android-Handy auf folgenden Link surfen:
market://search?q=pname:de.tcom.threemin

 

MOBILES PORTAL

Für alle anderen videobegeisterten Smartphone-Nutzer gibt es das mobile Portal. Dieses kann einfach aus jedem Handy-Browser geöffnet werden:
http://m.3min.de

 

Wie der Name 3min schon verrät, haben die Film-Häppchen genau die richtige Größe für den kleinen Unterhaltungshunger unterwegs.
Viel Spaß damit! Wir freuen uns auf euer Feedback.

Lizenzbedingungen Mobile Application

§ 1 Allgemeines

  1. Die Deutsche Telekom AG (im Folgenden Deutsche Telekom genannt), Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 6794) räumt dem Nutzer auf der Grundlage dieser Lizenzbedingungen die Möglichkeit ein, die Software bestimmungsgemäß unentgeltlich zu nutzen.
  2. Der Nutzer erkennt die nachfolgenden Lizenzbedingungen unwiderruflich an. Etwaige entgegenstehende Lizenzbedingungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers sind ausgeschlossen.

§ 2 Nutzungsrecht, Lizenzerwerb

  1. Mit der Installation der Software durch den Nutzer schließen die Deutsche Telekom und der Nutzer einen Vertrag über die Nutzung der Software gemäß diesen Lizenzbestimmungen.
  2. Die Deutsche Telekom räumt dem Nutzer ein auf 12 Monate begrenztes, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der Software ein. Die Deutsche Telekom behält sich vor den Nutzungszeitraum zu verlängern. Sie wird die Nutzer rechtzeitig vor Ablauf der 12 Monate über die Verlängerung des Nutzungszeitraums informieren.
  3. Die kommerzielle Nutzung der Lizenz ist ausgeschlossen, insbesondere die sonstige (über die Sicherungskopie hinausgehende) Vervielfältigung, Verteilung und Vertrieb. Von diesem Verbot nicht erfasst ist die Weitergabe an einen Dritten, soweit der Nutzer die Software bei sich (einschließlich einer etwaigen Sicherungskopie) löscht.

§ 3 Softwareupdates

  1. Die Deutsche Telekom bietet in unregelmäßigem Abstand Softwareupdates an. Der Nutzer wird automatisch bei seiner Einwahl oder per Anzeige (z.B. living widget) über das Vorliegen eines Updates informiert und kann entscheiden, ob er dieses ausführen möchte oder nicht. Die Installation des Updates ist zwingende Voraussetzung für die Sicherstellung, dass der Nutzer die aktuellste Fassung der Software nutzen und von den neuesten Funktionalitäten Gebrauch machen kann. Die Deutsche Telekom weist darauf hin, dass die Funktionalitäten nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind, wenn die Installation unterbleibt. Die Deutsche Telekom ist in diesem Fall von jeder Haftung freigestellt, sofern sie nachweist, dass der Mangel bei Installation der jeweils aktuellsten Software nicht aufgetreten wäre.

§ 4 Programmänderungen

  1. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) sind nur erlaubt, soweit sie vorgenommen werden, um die zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Programms notwendigen Informationen zu erlangen und diese Informationen nicht anderweitig zu beschaffen sind.
  2. Programmänderungen zum Zwecke der Fehlerbeseitigung oder der Erweiterung des Funktionsumfangs sind unzulässig.
  3. Urhebervermerke, Kennzeichnungen sonstiger gewerblicher Schutzrechte oder Seriennummern und andere Merkmale, die einer Identifikation der Software oder Hardware dienen, dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.

§ 5 Beschaffenheitsangaben

  1. Mit der Angabe von Leistungsdaten oder sonstigen Beschreibungen der Software, auch wenn sie auf DIN und / oder sonstige Normen Bezug nehmen, übernimmt die Deutsche Telekom keine Garantie für die Beschaffenheit der Software.

§ 6 Haftung

  1. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen einer garantierten Eigenschaft haftet die Deutsche Telekom für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
  2. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverlust oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilität der auf dem Endgerät des Nutzer vorhandenen Komponenten mit der neuen bzw. zu ändernden Hard- und Software verursacht werden und für Systemstörungen, die durch vorhandene Fehlkonfigurationen oder ältere, störende, nicht vollständig entfernte Treiber entstehen können. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

§ 7 Schlussklauseln

  1. Der Nutzer und Dritte, an die der Nutzer die Software nach § 2 Abs. 4 weitergibt, dürfen nicht auf der Liste der Specially Designated Nationals der U.S. Treasury Department oder der Denied Persons’s List oder Entity List des U.S. Department of Commerce verzeichnet sein.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lizenzbedingungen nicht.
  3. Für die vertraglichen Beziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.

Stand: März 2009

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